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Waffenrecht Schweiz

Mantis Titan X

Mantis Titan X – Einstufung nach Schweizer Waffengesetz
Die Mantis Titan X wird nach schweizerischem Waffengesetz als Imitationswaffe eingestuft. Imitationswaffen zählen zu den privilegierten Waffenein Waffenerwerbsschein ist nicht erforderlich.
Das Mindestalter für Kauf und Besitz beträgt 18 Jahre.

Erwerbsbedingungen

  • Versandregelung (Online-Shop): Lieferung nur an die bestellende Person. Versand an Dritte ist ausgeschlossen. Der Versand ist nur auf die Schweiz und Fürstentum Lichtenstein limitiert.
  • Altersnachweis: Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Schweizer ID oder Reisepass) per E-Mail oder Post einreichen.
  • Sicherheitsprüfung: Bei Verdacht auf Selbst- oder Fremdgefährdung sind wir verpflichtet, den Verkauf zu verweigern.
  • Kaufvertrag: Für jede Waffe ist ein schriftlicher Kaufvertrag erforderlich, den Käufer/in und Verkäufer/in unterzeichnen. Dieser ist 10 Jahre aufzubewahren.
  • Ausländer: In der Schweiz lebenden Ausländer benötigen eine Niederlassungsbewilligung C.
  • An Angehörige folgender Staaten dürfen wir gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung keine Waffen verkaufen: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka und Türkei

Laserpatronen

Laserpatronen gelten in der Schweiz als Lasergeräte und unterstehen der Laserpointer-Verordnung (V-NISSG).

  • Zulässig sind nur Laser der Klasse 1 oder 2. Die Laser-Trainngspatronen von Mantis, Pink Rhino und Accurize sind Impuls-Laser und fallen in die Klasse 1.
  • Laser der Klassen 3 und 4 sind verboten und dürfen weder verkauft noch verwendet werden.
  • Bitte beachte die gesetzlichen Vorgaben und verwende Laserpatronen ausschliesslich zu Trainingszwecken in geeigneten Waffen.
  • Laser Boresights (Justier- und Einschiessgeräte mit dauerhaftem Laserstrahl) fallen unter die Kategorie der Laserpointer. Handel, Besitz und Verwendung sind in der Schweiz verboten.